Tätowierkunst e.V.

Posted by Marcel Mager on

Vereinshistorie

Die Geschichte des Vereins reicht zurück bis ins Jahr 1977. Manfred Kohrs lud damals einige in Deutschland niedergelassene Tätowierer - darunter Horst Streckenbach, Edward Szustak “Tattoo Eddy“, Herbert Hoffmann, Heinrich Dietz und Theodor Vetter, sowie aus der Schweiz Dietmar Gehrer – zu einem Informationstreffen nach Hannover ein. Zweck dieses Treffens war die Gründung einer nationalen Vereinigung, um anschließend technische und hygienische Standards einzuführen. Kohrs begründete 1977 den National Tattoo Club Germany, aus dem im Jahr 2000 der KUNSTverein 2000 Wedemark e. V. wurde.



Am 2. Dezember 2018 wurde der Verein unter dem Vorsitz von Heiko Gantenberg in Tätowierkunst e. V. umbenannt. Seit Anfang 2019 gibt es den Webauftritt des Vereins, inklusive Social Media. Bis Oktober 2023 zählte der Verein bereits über 550 Mitglieder. Dazu gehören nicht nur Tätowierer, sondern u. a. auch Künstler, Kunsthistoriker und andere  Wissenschaftler.


 

Ziele unserer Arbeit

  • Etablierung des Tätowierens als Erscheinungsform der bildenden Kunst
  • Anerkennung der Tätowierkunst als immaterielles Kulturerbe, sowie deren Erhalt und Schutz
    Die Bewerbung für das Bundesweite Verzeichnis für immaterielles Kulturerbe der UNESCO wurde im Jahr 2023 eingereicht.
    Die Kulturform des Tätowierens ist entweder zeitgleich oder sogar schon vor der Höhlenmalerei entstanden.
    In Geschichte und Gegenwart zeichnet sich die Praxis des Tätowierens durch ihre grenz-überschreitende Verbreitung und Entwicklung aus und wird in unterschiedlicher Weise künstlerisch rezipiert.
    Die Ausübung, Erhaltung und Weitergabe des lebendigen kulturellen Erbes Tätowierung verdient daher die Anerkennung und den Schutz als immaterielles Kulturerbe.
  • Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Tätowierkunst

„Vor unzähligen Jahrtausenden trat der Mensch aus seiner ihm vorgegebenen Natur heraus, indem er sich selbst gestaltete, um als Kunstwerk in seiner Welt zu erscheinen, um ein nicht natürliches Wesen zu sein, um eine Übernatur zu verkörpern, die seine Vorstellung vom Selbst […] zum Ausdruck brachte."

Fuchs, Ernst:
Ur-Kunst, Selbstgestaltung. Die Transzendierung des Selbst. In: Gröning, Karl: Geschmückte Haut.
Eine Kulturgeschichte der Körperkunst. 2. Auflage. München 2001. S. 9.

 

Tätowieren ist Kunst!

Die allgemeine Verkehrsauffassung bezüglich Tattoos hat sich gewandelt. Sie sind heute vielfältiger Ausdruck von Exklusivität, Kommunikation und Kunst. Tätowierer betrachten sich meist als Künstler und ihre Kunden als Leinwände. Die Schwerpunktverschiebung von handwerklicher Arbeit zur künstlerischen Gestaltung ist deutlich. Tattoos sind mittlerweile als Kunstform anerkannt und werden in Museen ausgestellt. Tattoos gelten im weiteren Sinne als bildende Kunst. Zusammenfassend sind Tattoos meist vergleichbar mit Grafik-Design, Illustration oder Kunstmalerei.“

 

(SG Hamburg, Urteil vom 18.06.2020 – Az. S 48 KR 1921/19 - openJur 2020, 47924)

Tätowierende schaffen täglich Skizzen, Zeichnungen, Gemälde und Designs. Allein die Tatsache, dass dies auch auf dem Medium Haut geschieht, gilt offenbar vor Gericht als Ausschlusskriterium für die Einstufung als Kunst.

Gatekeeper der Institutionen sind zögerlich, unser Genre als Kunstform anzuerkennen. Zu groß ist die Angst, man könnte ein Phänomen adeln, welches in den vergangenen 200 Jahren zahlreiche Anfeindungen erlebt hat.

In der Mitte der Gesellschaft sind Tätowierungen längst als Kunst integriert und auch zahlreiche Ausstellungen in Museen und Galerien, denen Tätowierkunst zu Grunde liegt, sollten längst die Wertschätzung dieser Kunstform vermuten lassen. Was fehlt, ist jedoch die Anerkennung, der Ausweis kulturellen Kapitals, die Einstufung des Tätowierens als künstlerische Tätigkeit!

 

Von Seiten der Behörden und der Künstlersozialkasse wird das Tätowieren häufig als „manuell-technische Fähigkeit“, also als Handwerk bezeichnet. Wir fordern aber, dass eigenschöpferisch tätige Tätowierer*innen, die offensichtlich künstlerisch arbeiten, ebenso wie die Ausübenden anderer künstlerischer Berufe wie z.B. Illustrator*in, Grafiker*in und Designer*in die Möglichkeit bekommen sollen, freiberuflich zu arbeiten und sich in der KSK zu versichern.

Den Tätowierer*innen wird in Deutschland der Zugang der Künstlersozialkasse seit Jahrzehnten verwehrt (aktuell sind es bundesweit insgesamt nur 6 dort aufgenommene Tätowierer) Ein Unding, wenn man bedenkt, dass es sich hier um eine der ältesten

Kunstformen der Menschheit handelt.

 

Kunst ist frei!

Das steht schon so im Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 3). Und was bringt uns mehr als Freiheit? Noch mehr Regeln und Normen helfen nicht etwa den Tätowierern, sondern der Industrie! Die Weiterentwicklung kann nur aus dem Kreis der Ausübenden der Kunst des Tätowierens kommen. Die Könner einer Kunst prägen deren Entwicklung, nicht die Zubehörindustrie und / oder die Politik.

Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich der Tätowierer Christian Warlich für die Anerkennung der Tätowierung als Kunstform ein. Sein Freund und Kollege Herbert Hoffmann führte nach dessen Tode diese Arbeit erfolgreich fort. Auch Spider Webb, der selbst Kunst studierte, macht sich seit den 1970er Jahren für die Anerkennung der Tätowierung als Kunstform stark.

Unsere Arbeit

Wir versuchen auf verschiedensten behördlichen Ebenen eine Anerkennung des Tätowierens als Kunstform zu erreichen. Dies gilt nicht nur für die Künstlersozialkasse (KSK), sondern auch auf Ebene der Politik, der Ämter und Institutionen. Das bedeutet eine ganze Menge für die Zukunft des Tätowierens:

  • Ein ernsthaftes Beschäftigen mit der Geschichte der Tätowierung, besseres Verständnis und höheres Ansehen
  • Fokus auf Weiterentwicklung und Freiheit statt herabwürdigendem Misstrauen und Regulierung
  • Freiberufliche Ausübung als selbstständige, künstlerische Tätigkeit gemäß § 18 EstG und nicht als Dienstleister oder Gewerbetreibender
  • Verantwortungsbewusstsein und umfassendes Verständnis für die Tragweite der eigenen Tätowiertätigkeit sichert Qualität und setzt Standards
  • Eine bessere künstlerische Ausbildung der Tätowierer in vielen Bereichen (Ethik, Hygiene) ist einer insgesamt positiven Entwicklung dienlicher als weitere Regulierungen

Durch mehrere Briefaktionen ist es uns gelungen, Aufmerksamkeit der Politik zu gewinnen. Wir haben dort Unterstützung erfahren und ein persönliches Treffen mit der KSK erreicht. Weitere Aktionen auf kulturpolitischer Ebene sind geplant und werden folgen.

 

Wir organisieren, veranstalten und unterstützen Kunstausstellungen und -Aktionen : LINKS FOLGEN IN KÜRZE


Ihr könnt unsere Arbeit unterstützen:
Erzählt Freundinnen und Freunden, Bekannten, Kundinnen und Kunden vom Verein, macht auf den Missstand der Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Künsten aufmerksam. Beteiligt euch an unseren Aktionen. Organisiert Ausstellungen und erreicht öffentliche Aufmerksamkeit durch Kunstaktionen. Werdet Mitglied in Euren regionalen Kunstvereinen.

Vor- und Nachteile von Freiberuflichkeit / Gewerblichkeit / Kunst

Es handelt sich bei beiden Tätigkeitsformen um selbstständige Tätigkeiten.
Übt man das Tätowieren gewerblich aus, gibt es generell mehr Regelungen, denen man unterliegt und eine größere Möglichkeit der Regulierung durch höhere Institutionen. Zudem muss man Gewerbesteuer zahlen, die man als Freiberufler nicht zahlen muss.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Als Freiberufler ist man lediglich zur Erbringung einer Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verpflichtet. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet. Als Freiberufler, insbesondere als Künstler*in, hat man im Rahmen der Kunstfreiheit mehr Möglichkeiten, freier und selbstbestimmter zu arbeiten.

KSK – Künstlersozialkasse

Auch für Tätowierkünstler sollte die Möglichkeit bestehen, wie andere bildende Künstler auch, in die KSK aufgenommen zu werden.

Was bringt euch das?
  • Absicherung bei Krankheit
  • Absicherung im Alter
  • ähnlicher Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmer
  • die KSK koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung
  • euch steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu, ihr zahlt aber nur 50% der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche
  • die KSK stockt die Beträge auf, aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30%), die Kunst und Publizistik verwerten 
  • Der Monatsbeitrag den der Künstler an die KSK zahlt, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab
  • https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/leistungen.html

Links

Tätowierkunst bei Wikipedia

 

Mitglied werden kann jeder, der unsere Ziele unterstützen mag, egal ob ideell , finanziell oder tatkräftig.  Man muss kein Tätowierer sein, um Mitglied im Tätowierkunst e. V. werden zu können.

Von tätowierenden Mitgliedern erheben wir einen jährlichen Beitrag  von 100€, gerne mehr, wenn möglich. Für private Unterstützer*innen erheben wir 50€/ Jahr.

Als Vereinsmitglieder werdet ihr immer über den aktuellen Stand der Dinge informiert, habt die Möglichkeit, euch in unseren Zoom-Konferenzen auszutauschen. Zusätzlich werden vereinsinterne Seminare und Ausstellungen stattfinden.

Außerdem helft ihr dem Tätowieren auf einen freieren Weg.
Warum also nicht dem Tätowieren etwas zurückgeben?

Um Mitglied im Tätowierkunst e. V. zu werden, fülle den Mitgliedsantrag weiter unten aus oder drucke dir den PDF-Antrag aus und sende diesen bitte leserlich und mit Unterschrift zurück an:
 
Tätowierkunst e. V. 
Hansaring 34
48155 Münster

 

oder per Mail an:


mail@taetowierkunst.org